Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 35

4. Mose 35,28

Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.
4. Mose 35,28 · Lutherbibel 1912

Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. — 4. Mose 35,28 (Elberfelder Bibel 1905)

4,9 von 5 · 296 Bewertungen
Jetzt bewerten: