Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 35
4. Mose 35,26
Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
4. Mose 35,26 · Lutherbibel 1912
Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, — 4. Mose 35,26 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.
25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Weiterlesen in 4. Mose 35
26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.