Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 35
4. Mose 35,27
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
4. Mose 35,27 · Lutherbibel 1912
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. — 4. Mose 35,27 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
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27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.
29Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.