Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 35

4. Mose 35,30

Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.
4. Mose 35,30 · Lutherbibel 1912

Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. — 4. Mose 35,30 (Elberfelder Bibel 1905)

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