Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 35
4. Mose 35,24
so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.
4. Mose 35,24 · Lutherbibel 1912
so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; — 4. Mose 35,24 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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22Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt,
Weiterlesen in 4. Mose 35
24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.
25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,