Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 9
4. Mose 9,12
und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten.
4. Mose 9,12 · Lutherbibel 1912
sie sollen nichts davon übrig lassen bis an den Morgen, und sollen kein Bein an ihm zerbrechen; nach allen Satzungen des Passah sollen sie es feiern. — 4. Mose 9,12 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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10Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten,
11aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,
Weiterlesen in 4. Mose 9
12und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten.
13Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen.
14Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.