Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 9
4. Mose 9,11
aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,
4. Mose 9,11 · Lutherbibel 1912
im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, zwischen den zwei Abenden, sollen sie es feiern; mit Ungesäuertem und bitteren Kräutern sollen sie es essen; — 4. Mose 9,11 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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9Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten,
Weiterlesen in 4. Mose 9
11aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,
12und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten.
13Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen.