Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 9

4. Mose 9,14

Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.
4. Mose 9,14 · Lutherbibel 1912

Und wenn ein Fremdling bei euch weilt und dem Jahwe Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremdling als auch für den Eingeborenen des Landes. — 4. Mose 9,14 (Elberfelder Bibel 1905)

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