Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 35

4. Mose 35,32

Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.
4. Mose 35,32 · Lutherbibel 1912

Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. — 4. Mose 35,32 (Elberfelder Bibel 1905)

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