Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 30
4. Mose 30,12
und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.
4. Mose 30,12 · Lutherbibel 1912
und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. — 4. Mose 30,12 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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10Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
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12und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.
13Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.
14Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: