Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 30

4. Mose 30,10

Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
4. Mose 30,10 · Lutherbibel 1912

Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. — 4. Mose 30,10 (Elberfelder Bibel 1905)

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