Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 30
4. Mose 30,14
Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:
4. Mose 30,14 · Lutherbibel 1912
Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. — 4. Mose 30,14 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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12und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.
13Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.
Weiterlesen in 4. Mose 30
14Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:
15wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte;
16wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.