Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 22
2. Mose 22,13
Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
2. Mose 22,13 · Lutherbibel 1912
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; — 2. Mose 22,13 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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11Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
Weiterlesen in 2. Mose 22
13Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
14Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.