Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 22
2. Mose 22,14
Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
2. Mose 22,14 · Lutherbibel 1912
wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. — 2. Mose 22,14 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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12Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
13Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
Weiterlesen in 2. Mose 22
14Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.