Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 22
2. Mose 22,11
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
2. Mose 22,11 · Lutherbibel 1912
Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. — 2. Mose 22,11 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.
Weiterlesen in 2. Mose 22
11Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
13Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.