Neues Testament · Galater · Kapitel 4
Galater 4,2
sondern er ist unter den Vormündern und Pflegern bis auf die Zeit, die der Vater bestimmt hat.
Galater 4,2 · Lutherbibel 1912
sondern er ist unter Vormündern und Verwaltern bis zu der vom Vater festgesetzten Frist. — Galater 4,2 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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1Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, so ist zwischen ihm und einem Knecht kein Unterschied, ob er wohl ein Herr ist aller Güter;
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2sondern er ist unter den Vormündern und Pflegern bis auf die Zeit, die der Vater bestimmt hat.
3Also auch wir, da wir unmündig waren, waren wir gefangen unter den äußerlichen Satzungen.
4Da aber die Zeit erfüllet ward, sandte Gott seinen Sohn, geboren von einem Weibe und unter das Gesetz getan,