Altes Testament · 5. Mose · Kapitel 15
5. Mose 15,3
Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
5. Mose 15,3 · Lutherbibel 1912
Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; — 5. Mose 15,3 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
Der Vers im Kontext von 5. Mose 15 – ganzes Kapitel öffnen ›
1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
Weiterlesen in 5. Mose 15
3Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.