Altes Testament · 5. Mose · Kapitel 15
5. Mose 15,1
Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
5. Mose 15,1 · Lutherbibel 1912
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: — 5. Mose 15,1 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
3Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.