Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 5

3. Mose 5,4

Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.
3. Mose 5,4 · Lutherbibel 1912

oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. — 3. Mose 5,4 (Elberfelder Bibel 1905)

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