Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 5
3. Mose 5,21
Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht,
3. Mose 5,21 · Lutherbibel 1912
Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jahwe begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt, — 3. Mose 5,21 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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19Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.
20Und der HERR redete mit Mose und sprach:
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21Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht,
22oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut;
23wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat,