Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 5

3. Mose 5,17

Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
3. Mose 5,17 · Lutherbibel 1912

Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jahwes tut, die nicht getan werden sollen, hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. — 3. Mose 5,17 (Elberfelder Bibel 1905)

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