Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 4
3. Mose 4,27
Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volk etwas versieht und sündigt, daß sie wider irgend eines der Gebote des HERRN tut, was sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
3. Mose 4,27 · Lutherbibel 1912
Und wenn jemand vom Volke des Landes aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jahwes tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet — 3. Mose 4,27 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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25Da soll denn der Priester von dem Blut des Sündopfers nehmen mit seinem Finger und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.
26Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden gleich wie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.
Weiterlesen in 3. Mose 4
27Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volk etwas versieht und sündigt, daß sie wider irgend eines der Gebote des HERRN tut, was sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
28und ihrer Sünde innewird, die sie getan hat, die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehl für die Sünde, die sie getan hat,
29und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und es schlachten an der Stätte des Brandopfers.