Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 4
3. Mose 4,22
Wenn aber ein Fürst sündigt und irgend etwas wider des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und versieht etwas, daß er verschuldet,
3. Mose 4,22 · Lutherbibel 1912
Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jahwes, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich, — 3. Mose 4,22 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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20Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
21Und soll den Farren hinaus vor das Lager tragen und verbrennen, wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeinde sein.
Weiterlesen in 3. Mose 4
22Wenn aber ein Fürst sündigt und irgend etwas wider des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und versieht etwas, daß er verschuldet,
23und er wird seiner Sünde inne, die er getan hat, der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Fehl,
24und seine Hand auf des Bockes Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN. Das sei sein Sündopfer.