Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 27
3. Mose 27,21
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
3. Mose 27,21 · Lutherbibel 1912
und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jahwe heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. — 3. Mose 27,21 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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19Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
20Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
Weiterlesen in 3. Mose 27
21sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
22Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
23so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.