Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 25

3. Mose 25,29

Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
3. Mose 25,29 · Lutherbibel 1912

Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. — 3. Mose 25,29 (Elberfelder Bibel 1905)

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