Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 25
3. Mose 25,14
Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
3. Mose 25,14 · Lutherbibel 1912
Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. — 3. Mose 25,14 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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12denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.
13Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
Weiterlesen in 3. Mose 25
14Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
15sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.
16Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen.