Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 24
3. Mose 24,17
Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.
3. Mose 24,17 · Lutherbibel 1912
Und wenn jemand irgend einen Menschen totschlägt, so soll er gewißlich getötet werden. — 3. Mose 24,17 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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15Und sage den Kindern Israel: Welcher seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen.
16Welcher des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben.
Weiterlesen in 3. Mose 24
17Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.
18Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
19Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,