Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 19
3. Mose 19,13
Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch ihn berauben. Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen.
3. Mose 19,13 · Lutherbibel 1912
Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und sollst ihn nicht berauben; der Lohn des Tagelöhners soll nicht bei dir über Nacht bleiben bis an den Morgen. — 3. Mose 19,13 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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11Ihr sollt nicht stehlen noch lügen noch fälschlich handeln einer mit dem andern.
12Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und entheiligen den Namen deines Gottes; denn ich bin der HERR.
Weiterlesen in 3. Mose 19
13Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch ihn berauben. Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen.
14Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst dem Blinden keinen Anstoß setzen; denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin der HERR.
15Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, und sollst nicht vorziehen den Geringen noch den Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.