Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 16

3. Mose 16,29

Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremder unter euch.
3. Mose 16,29 · Lutherbibel 1912

Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt; — 3. Mose 16,29 (Elberfelder Bibel 1905)

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