Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 12
3. Mose 12,3
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
3. Mose 12,3 · Lutherbibel 1912
Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. — 3. Mose 12,3 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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1Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.
Weiterlesen in 3. Mose 12
3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
4Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.