Altes Testament · 3. Mose · Kapitel 10
3. Mose 10,15
Denn die Hebeschulter und die Webebrust soll man zu den Opfern des Fetts bringen, daß sie zum Webeopfer gewebt werden vor dem HERRN; darum ist's dein und deiner Kinder zum ewigen Recht, wie der HERR geboten hat.
3. Mose 10,15 · Lutherbibel 1912
Den Schenkel des Hebopfers und die Brust des Webopfers sollen sie nebst den Feueropfern der Fettstücke bringen, um sie als Webopfer vor Jahwe zu weben; und sie sollen dir gehören und deinen Söhnen mit dir, als eine ewige Gebühr, so wie Jahwe geboten hat. — 3. Mose 10,15 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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13Ihr sollt's aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein Recht und deiner Söhne Recht an den Opfern des HERRN; denn so ist's mir geboten.
14Aber die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir essen an reiner Stätte; denn solch Recht ist dir und deinen Kindern gegeben an den Dankopfern der Kinder Israel.
Weiterlesen in 3. Mose 10
15Denn die Hebeschulter und die Webebrust soll man zu den Opfern des Fetts bringen, daß sie zum Webeopfer gewebt werden vor dem HERRN; darum ist's dein und deiner Kinder zum ewigen Recht, wie der HERR geboten hat.
16Und Mose suchte den Bock des Sündopfers, und fand ihn verbrannt, Und er ward zornig über Eleasar und Ithamar, Aarons Söhne, die noch übrig waren, und sprach:
17Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? denn es ist ein Hochheiliges, und er hat's euch gegeben, daß ihr die Missetat der Gemeinde tragen sollt, daß ihr sie versöhnet vor dem HERRN.