Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 30

2. Mose 30,14

Wer in der Zahl ist von zwanzig Jahren und darüber, der soll solch Hebopfer dem HERRN geben.
2. Mose 30,14 · Lutherbibel 1912

Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von zwanzig Jahren und darüber, soll das Hebopfer Jahwes geben. — 2. Mose 30,14 (Elberfelder Bibel 1905)

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