Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 30
2. Mose 30,13
Es soll aber ein jeglicher, der in der Zahl ist, einen halben Silberling geben nach dem Lot des Heiligtums (ein Lot hat zwanzig Gera). Solcher halber Silberling soll das Hebopfer des HERRN sein.
2. Mose 30,13 · Lutherbibel 1912
Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums (zwanzig Gera der Sekel), die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem Jahwe. — 2. Mose 30,13 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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11Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12Wenn du die Häupter der Kinder Israel zählst, so soll ein jeglicher dem HERRN geben die Versöhnung seiner Seele, auf daß ihnen nicht eine Plage widerfahre, wenn sie gezählt werden.
Weiterlesen in 2. Mose 30
13Es soll aber ein jeglicher, der in der Zahl ist, einen halben Silberling geben nach dem Lot des Heiligtums (ein Lot hat zwanzig Gera). Solcher halber Silberling soll das Hebopfer des HERRN sein.
14Wer in der Zahl ist von zwanzig Jahren und darüber, der soll solch Hebopfer dem HERRN geben.
15Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als den halben Silberling, den man dem HERRN zur Hebe gibt für die Versöhnung ihre Seelen.