Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 22
2. Mose 22,3
Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
2. Mose 22,3 · Lutherbibel 1912
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. — 2. Mose 22,3 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
Der Vers im Kontext von 2. Mose 22 – ganzes Kapitel öffnen ›
1Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
2Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
Weiterlesen in 2. Mose 22
3Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
4Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.