Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 22

2. Mose 22,1

Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
2. Mose 22,1 · Lutherbibel 1912

Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; — 2. Mose 22,1 (Elberfelder Bibel 1905)

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