Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 21
2. Mose 21,33
So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
2. Mose 21,33 · Lutherbibel 1912
Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, — 2. Mose 21,33 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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31Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
32Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Weiterlesen in 2. Mose 21
33So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.
35Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.