Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 21
2. Mose 21,31
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
2. Mose 21,31 · Lutherbibel 1912
Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. — 2. Mose 21,31 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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29Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
30Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
Weiterlesen in 2. Mose 21
31Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
32Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
33So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,