Altes Testament · 2. Chronik · Kapitel 6
2. Chronik 6,22
Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigen wird und es wird ihm ein Eid aufgelegt, den er schwören soll, und der Eid kommt vor deinen Altar in diesem Hause:
2. Chronik 6,22 · Lutherbibel 1912
Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt, und man ihm einen Eid auflegt, um ihn schwören zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause: — 2. Chronik 6,22 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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20daß deine Augen offen seien über dies Haus Tag und Nacht, über die Stätte, dahin du deinen Namen zu stellen verheißen hast; daß du hörest das Gebet, das dein Knecht an dieser Stelle tun wird.
21So höre nun das Flehen deines Knechtes und deines Volkes Israel, das sie bitten werden an dieser Stätte; höre es aber von der Stätte deiner Wohnung, vom Himmel. Und wenn du es hörst, wollest du gnädig sein.
Weiterlesen in 2. Chronik 6
22Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigen wird und es wird ihm ein Eid aufgelegt, den er schwören soll, und der Eid kommt vor deinen Altar in diesem Hause:
23so wollest du hören vom Himmel und deinem Knechte Recht verschaffen, daß du dem Gottlosen vergeltest und gibst seinen Wandel auf seinen Kopf und rechtfertigst den Gerechten und gebest ihm nach seiner Gerechtigkeit.
24Wenn dein Volk Israel vor seinen Feinden geschlagen wird, weil an dir gesündigt haben, und sie bekehren sich und bekennen deinen Namen, bitten und flehen vor dir in diesem Hause: