Altes Testament · Sprüche · Kapitel 19

Sprüche 19,5

Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; und wer Lügen frech redet, wird nicht entrinnen.
Sprüche 19,5 · Lutherbibel 1912

Ein falscher Zeuge wird nicht für schuldlos gehalten werden; und wer Lügen ausspricht, wird nicht entrinnen. — Sprüche 19,5 (Elberfelder Bibel 1905)

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