Altes Testament · Josua · Kapitel 20
Josua 20,4
Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne.
Josua 20,4 · Lutherbibel 1912
Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne. — Josua 20,4 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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2Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe,
3dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher.
Weiterlesen in Josua 20
4Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne.
5Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen.
6So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist.