Altes Testament · 5. Mose · Kapitel 23
5. Mose 23,13
Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
5. Mose 23,13 · Lutherbibel 1912
Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. — 5. Mose 23,13 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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11Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, daß ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen,
12bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen.
Weiterlesen in 5. Mose 23
13Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
14Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.
15Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, daß er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, daß nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende.