Altes Testament · 5. Mose · Kapitel 18
5. Mose 18,3
Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst
5. Mose 18,3 · Lutherbibel 1912
Und dies soll das Recht der Priester sein von seiten des Volkes, von seiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind- oder Kleinvieh: Man soll dem Priester die Schulter geben und die Kinnbacken und den rauhen Magen. — 5. Mose 18,3 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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1Die Priester, die Leviten des ganzen Stammes Levi, sollen nicht Teil noch Erbe haben mit Israel. Die Opfer des HERRN und sein Erbteil sollen sie essen.
2Darum sollen sie kein Erbe unter ihren Brüdern haben, daß der HERR ihr Erbe ist, wie er ihnen geredet hat.
Weiterlesen in 5. Mose 18
3Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst
4und die Erstlinge deines Korns, deines Mostes und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe.
5Denn der HERR, dein Gott, hat ihn erwählt aus allen deinen Stämmen, daß er stehe am Dienst im Namen des HERRN, er und seine Söhne ewiglich.