Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 5

4. Mose 5,8

Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.
4. Mose 5,8 · Lutherbibel 1912

Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jahwe erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. — 4. Mose 5,8 (Elberfelder Bibel 1905)

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