Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 5
4. Mose 5,8
Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.
4. Mose 5,8 · Lutherbibel 1912
Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jahwe erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. — 4. Mose 5,8 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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6Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich;
7und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben.
Weiterlesen in 4. Mose 5
8Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.
9Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
10Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein.