Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 4

4. Mose 4,30

von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.
4. Mose 4,30 · Lutherbibel 1912

von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. — 4. Mose 4,30 (Elberfelder Bibel 1905)

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