Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 35
4. Mose 35,12
Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.
4. Mose 35,12 · Lutherbibel 1912
Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. — 4. Mose 35,12 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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10Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,
11sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.
Weiterlesen in 4. Mose 35
12Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.
13Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.
14Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.