Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 35

4. Mose 35,12

Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.
4. Mose 35,12 · Lutherbibel 1912

Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. — 4. Mose 35,12 (Elberfelder Bibel 1905)

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