Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 32
4. Mose 32,30
ziehen sie aber nicht mit euch gerüstet, so sollen sie unter euch erben im Lande Kanaan.
4. Mose 32,30 · Lutherbibel 1912
wenn sie aber nicht gerüstet mit euch hinüberziehen, so sollen sie sich unter euch ansässig machen im Lande Kanaan. — 4. Mose 32,30 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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28Da gebot Mose ihrethalben dem Priester Eleasar und Josua, dem Sohn Nuns, und den obersten Vätern der Stämme der Kinder Israel
29und sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle gerüstet zum Streit vor dem HERRN, und das Land euch untertan ist, so gebet ihnen das Land Gilead zu eigen;
Weiterlesen in 4. Mose 32
30ziehen sie aber nicht mit euch gerüstet, so sollen sie unter euch erben im Lande Kanaan.
31Die Kinder Gad und die Kinder Ruben antworteten und sprachen: Wie der Herr redete zu seinen Knechten, so wollen wir tun.
32Wir wollen gerüstet ziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans.