Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 32
4. Mose 32,19
Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordans, sondern unser Erbe soll uns diesseit des Jordan gegen Morgen gefallen sein.
4. Mose 32,19 · Lutherbibel 1912
Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordan und weiterhin, denn unser Erbteil ist uns diesseit des Jordan gegen Sonnenaufgang zugekommen. — 4. Mose 32,19 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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17wir aber wollen uns rüsten vornan vor den Kindern Israel her, bis daß wir sie bringen an ihren Ort. Unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner willen des Landes.
18Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel einnehmen ein jeglicher sein Erbe.
Weiterlesen in 4. Mose 32
19Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordans, sondern unser Erbe soll uns diesseit des Jordan gegen Morgen gefallen sein.
20Mose sprach zu Ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch rüstet zum Streit vor dem HERRN,
21so zieht über den Jordan vor dem HERRN, wer unter euch gerüstet ist, bis daß er seine Feinde austreibe von seinem Angesicht