Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 31

4. Mose 31,19

Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, daß ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt.
4. Mose 31,19 · Lutherbibel 1912

Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen. — 4. Mose 31,19 (Elberfelder Bibel 1905)

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