Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 30

4. Mose 30,4

Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
4. Mose 30,4 · Lutherbibel 1912

Und wenn ein Weib dem Jahwe ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, — 4. Mose 30,4 (Elberfelder Bibel 1905)

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