Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 15
4. Mose 15,29
Und es soll ein Gesetz sein für die, so ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt.
4. Mose 15,29 · Lutherbibel 1912
Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut. — 4. Mose 15,29 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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27Wenn aber eine Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine jährige Ziege zum Sündopfer bringen.
28Und der Priester soll versöhnen solche Seele, die aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN, daß er sie versöhne und ihr vergeben werde.
Weiterlesen in 4. Mose 15
29Und es soll ein Gesetz sein für die, so ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt.
30Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, der hat den HERRN geschmäht. Solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk;
31denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot lassen fahren. Ja, sie soll ausgerottet werden; die Schuld sei ihr.